Anzeigeerstattung durch das Rote Kreuz

(Rosenheim) Ein Münchner fährt in Rosenheim auf einen Parkplatz, der mit einem Parkschild gekennzeichnet ist. Als er zu seinem Auto zurückkehrt findet er an der Winschutzscheibe eine Verständigung vor. Das Rote Kreuz Kreisverband Rosenheim bittet unverzüglich die Parkgebühr zu entrichten, ansonsten Anzeige erstattet werden müsste. Es war für den Autofahrer nicht ersichtlich, dass es sich um einen Abgabepflichtigen Parkplatz handelte. Die Parkplatzaufsicht berief sich auf den Rot Kreuz Aufkleber auf der Hinweistafel (!).

Parkraumbewirtschaftung durch das Rote KreuzParkplatz mit Beschilderung und Rotkreuz Aufkleber am Verkehrszeichen

Dieser dürfte etwa 10 cm im Durchmesser haben. An einem Haus sei noch eine Informationstafel hinsichtlich der Gebührenpflicht angebracht, sagte die Platzaufsicht. Dies kann aber von einem vorbeifahrenden Autofahrer nicht eingesehen werden.

Laut Rechtsauskunft des ADAC, Herrn DÖHLER ist die Kenntlichmachung mit diesem Aufkleber, dass es sich um einen gebührenpflichtigen Parkplatz handelt nicht rechtsgültig. Gemäss einschlägiger Bestimmungen ist eine ordnungsgemässe Zusatztafel mit dem Hinweis an der Parkplatzhinweistafel anzubringen.

Faksimile des VerständigungszettelsFaksimile des Verständigungszettels

In der Stadt Rosenheim betreibt der Kreisverband Rosenheim des Bayerischen Roten Kreuzes als Unternehmer die Parkplatzbewirtschaftung von über 300 Autoabstellflächen. Diese sind in das Parkleitsystem der Stadt Rosenheim integriert.

Laut Auskunft des Geschäftsführers, des dortigen Kreisverbandes Herrn ALRAUN ist dies notwenig geworden um zusätzliche Einnahmequellen zu erschliessen. Nur so kann der Rettungs- und Krankentransport aufrecht erhalten werden. Die Androhung der Anzeige wurde jedoch noch nie in die Tat umgesetzt, so der Geschäftsführer.

Was bleibt ist eine offensichtlich nicht ordnungsgemässe Kennzeichnung und ein gewisser Beigeschmack, wenn man liesst:

„Wir bitten Sie die Gebühr nachzuholen, ansonsten müsste die Anzeige erstattet werden. (und Parkverbot) Bayerisches Rotes Kreuz.“

Vielleicht könnte man den Inhalt so formulieren:

„Wir ersuchen Sie die Gebühr nachzuholen, da wir diese für die Aufrechterhaltung unseres Rettungs- und Krankentransportes benötigen und danken Ihnen für die Benützung unserer Parkflächen.“

Wenn dann noch eine kleine Kopie der Rot Kreuz Parkplätze in Rosenheim dabei wäre – perfekt. Vielleicht würden diese Abstellplätze unter dem Aspekt, auch beim Parken einen kleinen Beitrag für die Gute Sache einzubringen, von Gästen verstärkt frequentiert werden. Es ist zwar nur Kosmetik, denn im Grunde muss das Rote Kreuz in Rosenheim Parkflächen vermieten um ihren Auftrag erfüllen zu können – aber es schaut doch anders aus.

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010609

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