Journalist beendete Wahnsinnsfahrt betrunkenen Autolenkers

Auch das Aushändigen der Papiere bereitete dem Betrunkenen Schwierigkeiten

(Wiener Neudorf) Am 12. Oktober 09 gegen 18:15 Uhr fiel einem Mitarbeiter von DER GLÖCKEL auf der Südautobahn (A2) in Fahrtrichtung Wien, einige Kilometer nach Baden, ein Personenkraftwagen auf, dessen Lenker einen Fahrstil hatte, wie er schon allgemein bekannt sein dürfte, wenn am Steuer eines Kraftfahrzeuges während der Fahrt eine SMS geschrieben wird. Dabei wird die benützte Fahrspur nicht in gerader Linie gehalten, sondern es kommt durch laufenden Blickwechsel von Fahrbahn zum Handy zu unregelmäßigen leichten Lenkkorrekturen. In der Meinung ein Paradebeispiel dafür vor sich zu haben, wie gefährlich Handybenützung während der Autofahrt ist, wurden das Fahrzeug und das Lenkverhalten des Mannes weiter beobachtet. Die Schlangenlinienfahrt wurde nunmehr über zwei Fahrspuren fortgesetzt, wobei zahlreiche andere Straßenbenützer ausweichen mußten um eine Kollision zu vermeiden. Die Möglichkeit einer Übermüdung (wegen der Zulassung des Fahrzeuges in einem entfernten Bundesland), sowie eine Alkoholisierung waren nun auch nicht mehr auszuschließen. Jedoch könnte eine Inszenierung in einem Roadmovie niemals die wahren Abläufe so zeigen, wie sie dieser Fahrzeuglenker bot, weil die Beobachtung seines Fahrverhaltens Schreckmomente hervorrief, die nur der blanke Wahnsinn der Realität erbringen kann. So steuerte er von der zweiten Fahrspur über die erste auf den Pannenstreifen direkt auf die Leitplanken zu, verzog das Lenkrad knapp vor dem Aufprall – fuhr mal mit 120 km/h, um dann auf 30km/h zu bremsen.

Bei einer Auffahrt auf die A2 steuerte er direkt von der 1. Fahrspur auf den Beschleunigungsstreifen der auffahrenden Kraftfahrzeuge. Als er in einer langen Geraden direkt auf das Heck eines Sattelzuges, der auf der 1. Spur fuhr zusteuerte, artikulierte der Journalist nur noch „Um Gottes Willen“.

18:25 Uhr - Tatort A218:25 Uhr A2: Der betrunkene Fahrzeuglenker steuerte seinen Pkw von der ersten Spur direkt auf den Beschleunigungsstreifen der Autobahnauffahrt. Am rechten Fotorand ist ein Fahrzeug der Kolonne die die Auffahrt benutzte zu sehen. Der Lenker verriß sein Fahrzeug und leitete eine Notbremsung ein

Zwischenzeitlich wurde über den Notruf 133 der Polizei der Sachverhalt durchgegeben und diese über den laufenden Standort informiert. Der Lenker nahm dann die Abfahrt nach Mödling (SCS) und mußte an der Kreuzung mit der Triester Bundesstraße (B17) verkehrsbedingt anhalten. Unser Mitarbeiter, der ihn verfolgend hinter ihm stand, nützte die Gelegenheit, um zu dem Fahrzeuglenker zu gehen. Bei der Fahrertüre angekommen, sprach er den Lenker an, was mit ihm los ist, da er in Schlangenlinien auf der Autobahn fuhr und mehrfach fast Verkehrsunfälle verursachte. Der Blick auf den Zustand des Lenkers, der den Eindruck vermittelte gar nicht wahrnehmen zu können, daß er angesprochen wurde, führte zum Verdacht, daß dieser entweder unter Drogen, Medikamenten oder Alkoholeinfluß stünde. Anstelle auf das Gespräch einzugehen stieg er plötzlich aufs Gas, setzte seine Fahrt fort und bog bei Rotlicht nach Links in Fahrtrichtung Mödling ab.

Der Journalist nahm wieder die Verfolgung auf, überholte den offensichtlich bewußtseinsbeeinträchtigten Lenker auf der B17 und es gelang ihm situationsbedingt das Fahrzeug zu stoppen. Wiederholt ging der Mitarbeiter zu dem Lenker und versuchte auf ihn mit Worten einzuwirken, das Kraftfahrzeug hier an Ort und Stelle abzustellen und das Eintreffen der Polizei abzuwarten, die bereits unterwegs sei. Jeglicher Appell an dessen Vernunft auch sich selbst nicht zu gefährden, stieß auf taube Ohren. Der Lenker: „Ich fahre dort ums Eck“ – Vollgas und die Fahrt ging weiter, der Lenker, der aus der Sicht und Erfahrung unseres Mitarbeiters (ehemaliger Angehöriger der Exekutive) unfähig war das Gefahrenpotential, das seine Fahrweise für ihn selbst und die übrigen Verkehrsteilnehmer darstellte, zu begreifen, war so nicht zu stoppen. Weiterhin wurde der Polizei laufend der Standort durchgegeben. Durch das Ortsgebiet von  Wiener Neudorf führte die Fahrt, bis der Mann sein Fahrzeug auf einen Parkplatz eines Supermarktes steuerte. Dort stellte dann der Journalist sein Fahrzeug quer hinter das des Verkehrsgefährdenden ab. Es sollte noch immer nicht das Ende dieser Irrsinnsfahrt sein, denn bevor unser Mitarbeiter sich zu dem Mann begeben konnte, reversierte dieser wieder und fuhr los.

Jetzt galt es eine Entscheidung zu treffen, und in Anbetracht der Beobachtungen auf der Autobahn die Verhältnismäßigkeit der zur Wahl stehenden Mittel abzuwägen, um die Fahrt endgültig zu beenden. Tatsächlich aus der Sicht unseres Mannes, waren bei der Fahrweise des offensichtlich bewußtseinsbeeinträchtigten Mannes Gefährdungen von Menschenleben zu befürchten. Rasch fuhr der Journalist auf die Einfahrt des Supermarktes zu und stellte sein Fahrzeug dort quer, um die Ausfahrt zu blockieren. Als der Mann wahrnahm, daß er das Gelände nicht mehr im Auto verlassen konnte, stieg er aus seinem Fahrzeug aus und ging in Richtung eines neben dem Supermarkt befindlichen Containers zu einer Mauer. Der Journalist fuhr ihm nach, stellte sein Fahrzeug blockierend hinter dessen Pkw ab und rannte ihm nach. In dem Moment, als der Mann die dort befindliche Mauer überklettern wollte, packte er ihn von hinten mit einer Hand an der Jacke und mit der zweiten am rechten Ärmel, zog ihn von der Mauer und fixierte ihn so bis die Polizeifahrzeuge Mödling 1 und Wiener Neudorf 2 eintrafen. So wurde er den Polizeiorganen übergeben. Dies wird an dieser Stelle schon ausdrücklich angeführt, weil der Mann dann plötzlich davon sprach, daß er vom Journalisten zu Boden geworfen und so festgehalten wurde. Die eintreffenden Polizistinnen bestätigten jedoch aus einer stehenden Position den Mann übergeben bekommen zu haben.

Bei dem 27jährigen Mann wurden mit dem Alko-Vortester 2,36 Promille festgestellt, der im Anschluß durchgeführte Alko-Test ergab dann 1,92 Promille Blutalkoholgehalt. Zu seinem Alkoholkonsum befragt gab der Lenker an, zwei Bier getrunken zu haben.

Der Alkolenker beim Alko-Test19:04 am Parkplatz vor dem Supermarkt: der Lenker unterzieht sich dem Alko-Test, der einen Blutalkoholgehalt von 1,92 ‰ ergab

Der Führerschein wurde ihm gegen Aushändigung einer Bestätigung vorläufig abgenommen, die Anzeige erstattet. Die Polizistin teilte unserem Vertreter mit, daß er wegen der unterschiedlichen Verwaltungsübertretungen, die er beobachtete und teilweise dokumentieren konnte, selbst Anzeige erstatten könne. Davon wurde Abstand genommen, weil erfahrungsgemäß unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Erfolg keine Relation steht. Wir hoffen, daß zumindest die Strafbehörde mit dem übermittelten Foto (siehe oben) die Gefährlichkeit dessen Fahrweise annähernd erfassen kann und entsprechend handelt.

Vielleicht stößt der betroffene Lenker einmal auf diese Veröffentlichung und sieht ein, daß hier nicht nur sein Leben, sondern möglicher Weise das unschuldiger, unbeteiligter Personen geschützt wurde.

Eine Polizistin bedankte sich für den Anruf.

Zu den Luftbildern der jeweiligen Standorte – Positionen 1-5

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