“Menschlicher Fehler” räumte sogar das Maut-Überwachungsorgan der ASFINAG ein

ASFINAG Maut-Kontrolle

(Österreich) Aus Deutschland via Österreich nach Bulgarien transferierten zwei bulgarische Staatsbürger, die sich beim Lenken abwechselten, einen gebrauchten LKW. Ordnungsgemäß besorgte sich die Besatzung an der Grenzübertrittsstelle eine sogenannte GO-BOX, die für das automatisierte Abrechnungsverfahren der kilometerbezogenen LKW-Maut verwendet wird. Anstatt das Meßgerät, das auf elektronischem Wege beim Passieren der ASFINAG-Mautkontrollpunkte automatisch die zurückgelegten Autobahnkilometer aufzeichnet, an der Windschutzscheibe anzubringen, wie es die einschlägige Verordnung vorsieht, legten sie es einfach im Führerhaus hin. Die Überwachungselektronik entlang der Autobahn erfaßte dann an einer Kontrollstelle den Lastkraftwagen und wegen der nicht vorschriftsmäßigen Anbringung der GO-BOX innerhalb des bestimmten Bereiches an der Innenseite der Windschutzscheibe, registrierte das System einen Mautsünder und aktivierte die Einsatzzentrale der ASFINAG.

Auf Grund der breitgefächerten elektronischen Meldestellen, die über den Autobahnen in Österreich angebracht sind, konnte die Fahrtroute verfolgt werden, ein Einsatzfahrzeug der ASFINAG auf der A4 in Niederösterreich den Schwarzfahrer abfangen und nach Lotsung abseits der Autobahn einer einschlägigen Kontrolle unterziehen.

Bei der Anhaltung war Unverständnis und Empörung der Fahrzeugbesatzung zu beobachten. Sie ersuchten uns, was für derlei Begebenheiten eher ungewöhnlich ist, die Abläufe der einschreitenden Maut-Aufsichtsorgane zu fotografieren. Tatsächlich stellte sich heraus, daß sie sich offensichtlich nicht genügend mit den Vorschriften der Anbringung und der technischen Funktionsweise der GO-BOX auseinandergesetzt hatten. Dadurch, daß die Box nicht an der Windschutzscheibe innenseitig ordnungsgemäß angebracht wurde, war es den Systemen nicht möglich die anfallende Maut für die zurückgelegte Wegstrecke zu verrechnen und überhaupt zu erfassen.

Nach kurzer Bedenkzeit entschloß sich der Lenker die Ersatzmaut an Ort und Stelle zu bezahlenNach kurzer Bedenkzeit entschloß sich der Lenker die Ersatzmaut an Ort und Stelle zu bezahlen

In Anbetracht der glaubwürdigen Angaben, die seitens der Fahrzeugbesatzung gegenüber den Aufsichtsorganen gemacht wurden, wie es diese bezeichneten, kamen die beiden mit einer Ersatzmaut von 220.- € davon. Der Mautkontrollor teilte uns mit, daß er auf Grund seiner langjährigen Erfahrung unterscheiden könne, ob beanstandete Fahrzeuglenker flunkern oder nicht. In diesem Falle wären für ihn die Angaben glaubhaft und nachvollziehbar, und deshalb wurde nur die geringere Ersatzmaut zur Vorschreibung gelangt.

Der Mitarbeiter der ASFINAG erklärte der Wagenbesatzung die Funktionsweise der elektronischen GO-BOX sowie die richtige AnbringungDer Mitarbeiter der ASFINAG erklärte der Wagenbesatzung die Funktionsweise der elektronischen GO-BOX sowie die richtige Anbringung

Nach der Bezahlung des Strafbetrages erläuterten und zeigten die Mautaufsichtsorgane noch die ordnungsgemäße Anbringung im Fahrzeug um einen Wiederholungsfall entgegenzuwirken.

Wäre es nicht möglich gewesen, den Lastkraftwagen vor dem Verlassen des Bundesgebietes anzuhalten, wäre das Fahrzeug-Kennzeichen für einen Zeitraum von 5 Monaten im System erhalten geblieben. Bei diesem Fahrzeug allerdings hätte ein späterer Zugriff mit aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr erfolgen können, da es sich um ein Überstellungskennzeichen mit einer nur vorübergehenden Zulassung gehandelt hat.

Wie heißt es doch so schön: „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“ wenngleich das bekanntlich in Österreich nicht auf alle „Delinquenten“ zutrifft, erinnere man sich an die Causa Ortstafeln in Kärnten …

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