Offener Brief des Herausgebers an ÖAMTC Chefjuristen Hugo Hauptfleisch

Werter Herr Hauptfleisch –

mit großem Interesse haben wir die seit 7. August 06 in unterschiedlichsten Medien publizierten Inhalte zur offensichtlich gesetzwidrigen Vorgangsweise einiger Exekutivbeamten zur Bestrafung von Verstößen zu „Licht am Tag“ vernommen und verfolgt. Es ist erfreulich, daß diese Thematik in solch einer breiten Öffentlichkeit jetzt aufgezeigt wird. Von den Fernsehnachrichten bis hin zu den Tageszeitungen berichten die Medien jetzt darüber und berufen sich auf eine durch Ihr Haus vorgenommene Presseaussendung.

Natürlich freuen wir uns darüber, waren es doch die muenchnernotizen, die an Hand eines selbst durchexerzierten Falles bereits am 18.6. einschlägig über diesen Sachverhalt berichteten. Aber nicht nur, daß wir die entsprechende Reportage veröffentlichten, haben wir ebenso in zahlreichen öffentlichen Presseportalen entsprechende Meldungen verbreitet. Damit sich Autofahrer künftig gegen solche Bestrafungsmaßnahmen wehren können, informierten wir ebenso den ADAC, den ARBÖ und auch Ihr Haus, den ÖAMTC – Ihre Presseabteilung -, aber nicht nur über die Erstreportage, sondern nochmals am 29.6. über den Ausgang des Verwaltungsstrafverfahrens. Dies deshalb, weil unsere Recherchen unter Einbeziehung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, des Bundesministeriums für Inneres, der Verkehrssprecherin der GRÜNEN sowie der leitenden Juristin des ARBÖ und die nach unserem Einspruch vorgenommene Einstellung des Verfahrens wegen Licht am Tag-Verstoßes, die Behörde somit inhaltlich unseren Standpunkt der Unrechtmäßigkeit der Vorgangsweise bei der Anzeigeerstattung bestätigte.

Wenn Sie in Ihrer Presseaussendung nun wie folgt zitiert werden: “ … ist der ÖAMTC-Chefjurist erbost.“ und weiters „Bloß die Kennzeichen von Lichtsündern zu notieren und ihnen Wochen später relativ teure Strafbescheide zu schicken, unterstützt die Verkehrssicherheit nicht, sondern dient nur dem Abkassieren.“ So entspricht dies dem Inhalt, den wir Ihrer Pressestelle zur Kenntnis gebracht haben. Vielleicht mag es daran gelegen haben, daß wir bei unserer Reportage „Abkassieren anstatt Hebung der Verkehrssicherheit Licht am Tag“ in Abwechslung zu der letzten Veröffentlichung zum Thema Verkehrssicherheit, in der wir die ÖAMTC-Rechtsabteilung beigezogen hatten „ASFINAG-Fahrzeug rückwärts mit Blaulicht zur Vignettenkontrolle„, diesmal die ARBÖ-Rechtsabteilung damit befaßten.

Es bleibt dahingestellt – die Fairnes hätte es jedoch geboten darauf hinzuweisen, worin der Ursprung des Sachverhaltes begründet lag – dies war die Arbeit unserer Redaktion, über deren Inhalt wir Ihr Haus im Sinne der Kraftfahrzeuglenker informiert haben. Es weiter in die Öffentlichkeit zu transportieren, dagegen gibt es nichts zu kritisieren. Nur gestatten Sie uns die Anmerkung – über die Art und Weise, sind unsere Mitarbeiter jetzt tatsächlich erbost. Denn den Nachweis über die Rechtswidrigkeit dieser Vorgangsweise hat nicht der ÖAMTC erbracht, sondern die Arbeit unserer Redaktion durch die Einstellung eines einschlägigen Verfahrens. Die Anrüchigkeit des Schmückens mit fremden Federn, erscheint uns in diesem Zusammenhang als zutreffende Formulierung.

Walter Egon Glöckel

Update: 9.8.06

Wir erhielten folgende Reaktion des ÖAMTC

Vielen Dank für die Mitteilung, in der Sie an unseren Chefjuristen im Wege Ihres Online-Magazines einen offenen Brief übermittelt haben. Dr. Haupfleisch selbst ist derzeit auf Urlaub. Erlauben Sie mir daher als sein direkter Vorgesetzter nach Rücksprache mit unseren Juristen eine Stellungnahme abzugeben:

Wir bedauern festhalten zu müssen, dass wir von Ihrer – im übrigen beeindruckenden Story – bis heute keinerlei Kenntnis hatten. Unsere Presseaussendung vom 7. August stützte sich auf Wahrnehmungen der ÖAMTC-Rechtsberater in den Bundesländern, insbesondere der Steiermark.

Hätten wir von derart massiven Verfolgungshandlungen in Niederösterreich (allenfalls auch durch Ihren Artikel) Kenntnis gehabt, hätten wir medial sicher noch schärfer in diese Richtung agiert.

Wir hoffen, dass allein dieses Faktum Sie überzeugen kann, dass wir kein „Plagiat“ erstellt haben, sondern – so etwas soll ja vorkommen – die gleiche Idee hatten und nun auch selbst ein paar Verwaltungsstrafverfahren unterstützen.

Um künftig ähnliche unangenehme „Parallelentwicklungen“ zu vermeiden, lade ich Sie ein, Mitteilungen oder interessante Storys direkt an mich zu senden. Ich kann dann am besten entscheiden, wie wir diese Informationen verwerten bzw verstärken.

Mit freundlichen Grüßen
Mario Rohracher

DIPL.-ING. MARIO ROHRACHER
Bereichsleiter
Verkehr & Konsumentenschutz
ÖAMTC
Schubertring 1-3, A-1010 Wien

070808

Schreibe einen Kommentar