Monat: Januar 2010

Offener Brief des Herausgebers an ÖAMTC Chefjuristen Hugo Hauptfleisch

DER GLÖCKEL

Werter Herr Hauptfleisch – mit großem Interesse haben wir die seit 7. August 06 in unterschiedlichsten Medien publizierten Inhalte zur offensichtlich gesetzwidrigen Vorgangsweise einiger Exekutivbeamten zur Bestrafung von Verstößen zu „Licht am Tag“ vernommen und verfolgt. Es ist erfreulich, daß diese Thematik in solch einer breiten Öffentlichkeit jetzt aufgezeigt wird. Von den Fernsehnachrichten bis hin…

Abzocke zu “Licht am Tag” in Österreich

Tagfahrlicht ist nicht Licht am Tag

Pressemitteilung In seiner aktuellen Reportage zeigt DER GLÖCKEL (vormals muenchnernotizen) eine fragwürdige Vorgangsweise der Polizei zur Hebung der Verkehrssicherheit auf. Anstelle Fahrzeuglenker, die vergessen haben, der seit 15.11.05 geltenden Regelung der Tageslichtverwendung

Abkassieren anstatt Hebung der Verkehrssicherheit “Licht am Tag”

Unsere [M]-Graphik zur massenhaften Anzeigeerstattung durch einige Polizisten zu LICHT AM TAG

(Österreich) Etwas verwundert waren wir als im April dJ eine Anonymverfügung mit einem Strafbetrag in Höhe von 32.- € wegen Verletzung der Licht am Tag-Regelung im Postfach vorzufinden war. „Licht am Tag“ wurde in Österreich am 15.11.2005 eingeführt um die Verkehrssicherheit zu heben. Weil das gesunde Rechtsempfinden eines Bürgers die lapidare Bestrafung nicht in diesem Zusammenhang…

Gefährdung am Rastplatz

der abgekoppelte LKW-Anhänger vor dem Sattelzug auf der Raststation

Die Problematik des steigenden Verkehrsaufkommens zeigt sich auch an Hand dieser Beispiele. Auf einem Autobahnparkplatz steht ein Sattelzug mit dem hinteren Auflegerheck in der Fahrspur und gefährdet somit den Fließverkehr. Vor ihm wurde von einem LKW-Zug der Anhänger

Ausländische Verkehrssünder in der Slowakei

Quittungen für bezahltes Strafmandat in der Slowakei

Durch den EU-Beitritt der Slowakischen Republik am 1.5.2004 hat sich diese Thematik auch schon in der unmittelbaren Vorzeit für ausländische Fahrzeuglenker zu einem Besseren gewandt. Grundsätzlich ist niemand trotz noch so großer Umsichtigkeit davor gefeit, nicht gegen die Bestimmungen fremder, teilweise sicherlich auch unbekannter Straßenverkehrsordnungen zu verstoßen. Gerade ortsunkundige Lenker von Kraftfahrzeugen wissen ein Lied…