Schnellfahrer hatten hier keine Chance dem Standbild zu entkommen

mobile Radarbox

(Österreich) Da steht man als Verkehrsteilnehmer in einer Straßenbucht um ein Telefonat zu führen, und plötzlich blitzt es von hinten, was im Rückspiegel wahrzunehmen war. Ist uns jetzt vielleicht ein neues Gesetz entgangen, das auch solch ein Telefonat im angehaltenen Fahrzeug verbietet, mit zusätzlichen Beweismitteln von Fotos gesichert? Nichts von alle dem, telefonieren bei abgestellten Fahrzeug ist nicht strafbar. Als wir Nachschau hielten, woher die Blitze in Form des sogenannten Rotblitzes kamen, staunten wir, als eine mobile Radarmeßeinheit, die annähernd nur die Größe eines Straßenbegrenzungspflockes aufweist und aus der Sicht des gemessenen Verkehrs hinter einem Baum versteckt war.

Geschwindigkeitsmessung der Verkehrspolizei mit "Multibox"Geschwindigkeitsmessung der Verkehrspolizei mit „Multibox“

Listig, listig, dachte unser Mitarbeiter, als er sich der in Fachkreisen als Multibox bzw. Multabox bezeichneten Geschwindigkeitsmeßanlage mit der Kamera näherte. Entgegen der gewohnten Meßform, bei der ein ziviles Fahrzeug der Verkehrspolizei am Straßenrand steht und von dem Fahrzeug aus die Messungen vornimmt, war dieses Böxlein augenscheinlich alleine. Da erklang auch plötzlich schon der Ruf: “Was machen Sie da?!” von einem Mann in Zivilkleidung, der aus einem Fahrzeug, das gegenüber dem Aufstellungsort abgestellt war, entstieg und sich eilends auf unserem Mitarbeiter zubewegte. „Fotografieren – Presse“, die Antwort, die wieder Ruhe in seine Erregung brachte und einen kurzen Wortaustausch zur Folge hatte.

Das Dienstfahrzeug mit Deckkennzeichen der Polizei war so versteckt, daß die vorbeifahrenden Kraftfahrzeuglenker so gut wie keine Chance hatten, es als solches identifizieren zu können. Die zusätzliche Verwendung des Rotlichtblitzes (vor die Blitzeinheit im Kamerateil wird ein roter Filter gesteckt) verhinderte es geschickt, daß das Fotografieren bei automatisch vorgenommener Messung der Geschwindigkeitsüberschreitung überhaupt wahrgenommen werden konnte.

Der Polizist schreitet wieder zu seinem "versteckten" DienstfahrzeugDer Polizist schreitet wieder zu seinem „versteckten“ Dienstfahrzeug

All diejenigen Lenkern, die vielleicht der Auffassung wären, daß entsprechend der Eich- und Meßbestimmungen des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen der Polizeibeamte in dem Dienstfahrzeug, das doch im Gegensatz zu den bekannten Geschwindigkeitsmessungen relativ weit vom tatsächlichen Meßort entfernt stand, durch diese Position einen „aufmerksamen Meßbetrieb*“ nicht vornehmen könnte, liegen falsch. Tatsächlich besagen die im Bescheid festgeschriebenen Notwendigkeiten, die einen ordnungsgemäßen Meßbetrieb beinhalten wie folgt:

.) Der Strahlungsbereich der Meßeinheit muß durch den Polizisten eingesehen werden können – dies war zutreffend.
.) Die durch die Meßeinheit festgestellte Fahrgeschwindigkeit muß dem Exekutivorgan in seinem Dienstfahrzeug angezeigt werden.

So die Auskunft des zuständigen Referenten aus dem BEV, Herrn Ing. B. Sahlender. Auch bestätigte der Journaldienst der Verkehrsabteilung Niederösterreich, daß den Polizeibeamten in den für solche Messungen vorgesehenen Dienstfahrzeugen mittels Funkeinheiten die gemessene Fahrgeschwindigkeit angezeigt wird.

VerkehrsradarVerkehrsradar

So werden sich zahlreiche Fahrzeuglenker damit abfinden müssen, in Kürze einen persönlichen Beitrag zur Sanierung des Budgetdefizits der Republik Österreich leisten zu dürfen.

* Wortlaut aus dem Bescheid des BEV

[seamless-donations] 102010

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