Nicht gerechtfertigte Einnahmen bei der Autobahngebühr in Österreich

Jahresvignette 2004Monatsvignette 2004(Österreich) Vorweg mitgeteilt: Die Autobahngebühren für das österreichische Straßennetz bleiben für das Jahr 2004 unverändert gegenüber 2003, zumindest, was die Kategorie der Motorräder (auch Beiwagenmaschinen) sowie mehrachsige Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t betrifft. Dabei ist von Bedeutung, daß ein mit einem mehrspurigen Kfz gezogener Anhänger, wie beispielsweise ein Wohnwagen, zu diesem Gewicht nicht hinzugerechnet wird. Lediglich das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges wird für die Berechnungsgrenze herangezogen. Die Kennzeichnung der Gebührenentrichtung erfolgt wie in den Jahren zuvor mittels der Vignette, die am Fahrzeug anzubringen ist. Für alle anderen Kraftfahrzeuge, die ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 t erreichen, tritt die kilometerbezogene Mautgebührenregelung ab 1.1.2004 in Kraft.

10-Tagesvignette 2004Unverständlich erscheint jedoch, daß seit der Einführung der Vignettenpflicht im Jahr 2000 keine Abänderungen der Vorgaben durch den Gesetzgeber, ein bestimmtes Segment betreffend, gemacht wurden. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen sind die Vignetten nach Abziehen der Kunststoffolie am Fahrzeug in definierten Bereichen anzubringen. Bei einem Personenkraftwagen ist es beispielsweise nicht zulässig, die Vignette zwischen Windschutzscheibe und Dichtung einzuklemmen, mit einem Klebeband an der Scheibe zu befestigen oder auf einen Träger mit Saugnäpfen nach außen sichtbar zu machen. Derartige Vorgangsweisen sind illegal und werden behördlich mit Geldstrafe geahndet. Es gibt aber in der Praxis zahlreiche Gründe, warum Fahrzeuglenker es vermeiden wollen, die Anbringung entsprechend der Bestimmungen vorzunehmen. Da gibt es Fahrzeughalter, die über mehr als ein Fahrzeug verfügen; Fahrer, die verschiedene Fahrzeuge benutzen oder auch die große Gruppe der Urlauber.

In Österreich gibt es auch die Verwendung von mehreren Kraftfahrzeugen durch einen Fahrzeughalter, was als sogenanntes Wechselkennzeichen bezeichnet wird. Ein und dasselbe Kennzeichenpaar wird je nach Bedarf auf ein anderes Fahrzeug des Zulassungsbesitzers angebracht. Laut den Vorgaben der Mautordnung müßte der Lenker für jedes Fahrzeug eine eigene Plakette kaufen, auch wenn er immer nur mit einem Fahrzeug unterwegs sein kann. In anderen Fällen, wo ein Lenker unterschiedliche Kfz benutzt, müßte er ebenso jedes Mal eine neue Vignette kaufen, statt sich mit einer Jahresvignette auszustatten, die er im Kontrollfall vorweisen kann. Ebenso trifft es Touristen, die beispielsweise einen Urlaub für 4 Wochen planen und sich eine 2-Montas-Vignette kaufen müssen, da es nur 10-Tages, 2-Monats oder Jahresvignetten gibt. Nach Beendigung der Reise und der verbleibenden Restgültigkeit von einem Monat, können sie die Vignette nicht an sicherlich vorhandene Interessenten weiterschenken oder verkaufen.

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Daß die Vignette für Kontrollorgane auf Distanz erkennbar sein muß, um überpüfen zu können, ob die Gebühr auch entrichtet wurde, kann ebenso durch Einschubvorrichtungen, wie sie in Italien für die Versicherungsabschnitte Verwendung finden, erreicht werden. Es ist davon auszugehen, daß die Gesetzesgrundlage mit den festgelegten Normen einen ganz anderen Zweck verfolgt. Nämlich einen, der absichtlich, vernünftige Ökonomie unterbindet. Stattdessen kassiert man lieber mehrfach oder läßt sich eine zeitliche Benutzung der Autobahn bezahlen, die bei dem Beispiel des Urlaubers, der nur einen Monat unterwegs ist und eine 2-Monats-Vignette besitzt, gar nicht in Anspruch genommen werden kann. Der österreichische Staat verschafft sich auf diese Weise ungerechtfertigt Mehreinnahmen auf Kosten seiner Bürger und seiner Gäste. Es bleibt nur zu hoffen, daß sich ein engagierter Politiker einmal dieser Thematik annimmt und handelt. Dies wäre ein Schritt, um zu beweisen, daß es nicht darum geht, nach vorangegangenen wirtschaftlichen Fehlentscheidungen die Gesetzgebung so zu gestalten, um ungerechtfertigte Einnahmen zu legitimieren.

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Daß sich jedoch auch Menschen gegen die unverständlichen gesetzlichen Bestimmungen zu helfen wissen zeigt auch jener Umstand, daß bei dem internationalen Auktionshaus eBay regelmäßig Autobahnvignetten aus Österreich, deklariert als Sammlerobjekt, angeboten werden und ihren Abnehmer finden. Notwendig sollte diese Abdriftung in die Illegalität jedoch nicht sein.

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040712

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