Blockade der Verkehrsader Wien – Bratislawa

(Hainburg – NÖ) Weitläufige Folgen hatte der Fahrfehler eines 24jährigen polnischen Staatsbürgers, der entgegen mehrfacher Warnhinweise und Verbotsschilder mit seinem Sattelzug versuchte, an der Hauptverkehrsroute Wien-Bratislawa auf der Bundesstraße 9 durch das Wiener Tor der Stadt Hainburg/Donau zu fahren. Dieses Kulturdenkmal weist eine maximal zulässige Durchfahrthöhe eines Fahrzeuges von 3,5m aus. Der gesteuerte Sattelzug maß jedoch knapp über 4m.

Das Wiener Tor in Hainburg, wo die Straßenführung auf der internationalen Verkehrsroute E58 nur einspurig durch das Tor geführt werden kann, wird auch als Nadelöhr auf der Achse des internationalen Verkehrs zwischen Polen, der Slowakei und den westlichen europäischen Ländern bezeichnet. Im Alltag ist täglich festzustellen, daß trotz Warnhinweisen Schwerfahrzeuge entweder vor dem Tor umdrehen müssen oder darin stecken bleiben, zog diesmal das Ereignis schwerwiegende Folgen mit sich. Vor kurzem wurde das Tor auf beiden Seiten für bevorstehende Renovierungsarbeiten des Erhalters, der Stadtgemeinde Hainburg/D. durch die Kulturinitiative PRORELANs eingerüstet, die damit nicht nur einen finanziellen Beitrag leistet, sondern gleichzeitig ein Kulturprojekt initiierte. Im Hinblick auf die EU-Erweiterung per 1.5.2004 wurde unter der Bezeichnung „Compilation 2112 m2 Europe“ eine Präsentationsplattform ins Leben gerufen, die Künstlern der neuen Mitgliedsstaaten die Darstellung ihrer Werke in einer eigens eingerichteten Begegnungsstätte in Hainburg/D. ermöglicht. Auf der imposanten Fläche des Wiener Tores werden auf dem Gerüst zu beiden Seiten über 12 Monate im Gesamtflächenausmass von 2112m2 die neuen Mitbürger der Europäischen Union begrüßt und auf die abwechselnden Veranstaltungen der PRORELANs hingewiesen.

Am 18. Mai gegen 22.10 Uhr traf auf dem Gendarmerieposten der Stadt die Nachricht ein, daß ein Lastkraftwagen im Wiener Tor steckte. Die Besonderheit an den Umständen lag, jedoch darin begründet, daß der Fahrer nach Einbrechen von Teilen des Baugerüstes das Fahrzeug nicht abstellte, sondern versuchte zurückzusetzen. Durch Verspreizungen der vom Gerüst herabgefallen Holzlatten zog er die auch beim Brückenbau in Verwendung stehenden Bolzen, die das Gerüst an dem Bauwerk fixierten, aus ihrer Verankerung. Obwohl die Feuerwehr vor Ort versuchte, eine provisorische Lösung zu finden, wurde das Ausmaß erst dann bekannt, als festgestellt wurde, daß die gesamte Statik des Gerüstes und der Verbund mit dem Gebäude nicht mehr gegeben war. Es erfolgte eine weiträumige Absperrung des Gefahrenbereiches. Erst am nächsten Tag konnte unter Zuhilfenahme von Kranfahrzeugen das gesamte Baugerüst zur Gänze abgebaut und wieder neu aufgestellt werden, wobei einzelne Verankerungspunkte im historischen Tor neu gebohrt werden mußten. Der Verkehr war auch zu Leidwesen der Hainburger Wirtschaftstreibenden lahmgelegt und mußte teilweise innerstädtisch umgeleitet werden.

Bei dem ersten Versuch, mit dem Fahrzeughalter, der Rudolf Czapek Metallbau GmbH, Wien, ein Interview zu führen, wurde uns mitgeteilt, daß keine Gespräche mit der Presse geführt werden. Überrascht waren wir, daß sich unter der Rufnummer der Rudolf Czapek Metallbau GmbH, eine Firma mit der Bezeichnung GUARDI meldete. Der Geschäftsführer, Rudolf CZAPEK, erklärte sich dann doch bereit, mit uns zu sprechen, wobei die dann von ihm dargelegte Konstellation der Fahrzeughalterschaft etwas ungewöhnlich erschien. So wurde der neue Sattelzug erst letzte Woche von seiner Firma versichert und steht nunmehr unter der Kontrolle einer polnischen Unternehmung, an die er seinerseits vermietet wurde, und in dessen Auftrag der polnische Lenker von Österreich nach Polen fahren sollte.

Seitens der Geschädigten, der PRORELANs, wurden bereits wegen des entstandenen Schadens und Kosten Besorgnisse geäußert, da der Lenker kein Wort deutsch sprach und sich die Befragungen als schwierig entpuppten. Dies war auch der Grund, daß CZAPEK selbst nach Hainburg/D. kam, um sich ein Bild zu machen.

Wie uns Dr. Gregor KOZAK vom Verband der Versicherungsunternehmer Österreichs mitteilte, stellt jedoch jegliche Konstellation im Hinblick auf den Verfügungsberechtigen eines Kraftfahrzeuges keinen Grund dar, der eine Beeinträchtigung der Zahlungspflicht bei der Haftpflichtversicherung zur Folge haben kann.

Der angerichtete Schaden, war nicht nur eine Vollblockade der Bundesstraße 9 für den Zeitraum von 21 Stunden, sondern dürfte alleine für die Ab- und Aufrüstung des Gerüsts laut Angaben der betrauten Bauunternehmung HADERER etwa 35.000.- Euro kosten. Ob der schuldtragende Lenker mit dem entsprechenden Strafausmaß vewaltungsbehördlich belangt wird/werden kann, ist zu bezweifeln, da es noch keine zwischenstaatlichen Abkommen zwischen Österreich und Polen gibt. So erfolgte über Weisung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Bruck/Leitha lediglich die Einhebung einer sogenannten Sicherheitsleistung.

Erst um 15.10 Uhr konnte der befreite Sattelzug in Begleitung eines weiteren Mitarbeiters der Metallbau CZAPEK aus dem Tor fahren und seine Fahrt fortsetzen. Mit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes konnte der Verkehr zwischen den Hauptstädten Wien und Bratislawa ab 19.30 wieder ordnungsgemäß die E58/B9 befahren.

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052005

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