Verkehrsüberwachung München – wo bitte?

Knöllchen der Stadt München

(München) Ein Knöllchen zu kassieren, kann jedem einmal passieren. Ob nun aus Zeitmangel oder Unachtsamkeit des Lenkers begründet, bei Rückkehr zu einem Kraftfahrzeug hinter der Windschutzscheibe ein Strafmandat vorzufinden ist, stellt für sich allein nicht unbedingt einen Kritikpunkt dar, sofern dessen Anbringung im Einklang mit den jeweiligen Verordnungen steht. Doch was geschieht, wenn ausgerechnet in der bayerischen Metropole ausländische Fahrzeuglenker, wie beispielsweise Touristen, ein derartiges Strafmandat erhalten? Genau so ein Fall ist es, den wir hier beleuchten wollen und gleichzeitig aufzeigen, daß ein Mißverhältnis zwischen dem Zusammenwachsen Europas und der Münchner Stadtverwaltung in administrativen Belangen besteht.

Was war geschehen: Ein Ausländer war zu einem Termin nach München gekommen und verletzte die Parkgebührenordnung, indem er es unterließ, einen Parkschein im Fahrzeug zu hinterlegen. Mit Rechtens bekam er dafür ein Knöllchen und verließ nicht nur die Landeshauptstadt, sondern fuhr aus beruflichen Gründen in ein Drittland weiter. In der Annahme, daß die Bezahlung des Strafmandates innerhalb der ihm bekannten Frist von 14 Tagen möglich wäre, mußte nach genauen Lesens des an der Windschutzscheibe hinterlegten Zahlscheins die Feststellung gemacht werden, daß die Frist zur Begleichung innerhalb von nur einer Woche lag. Etwas knapp bemessen, andere Länder – andere Sitten. Aber die Schwierigkeit sollte sich zu dem Zeitpunkt einstellen, als der Versuch gestartet wurde die Zahlung aus dem Ausland vorzunehmen. Findet sich doch keine Angabe über die internationale Bankverbindung, bestehend aus IBAN und BIC/SWIFT Code auf dem Strafmandat. Nicht einmal eine Kontaktmöglichkeit ist angeführt, selbst der Adressat, das Kreisverwaltungsreferat München, ist händisch ausgebessert worden. Ein mühevolles Unterfangen, aus dem Ausland die Telephonnummer der Behörde ausfindig zu machen und erst nach einem Rückruf einer anderen Stelle der Münchner Stadtverwaltung die notwendigen Bankangaben für die Bezahlung zu erhalten.

Knöllchen für Ausländer ohne IBAN und BICKnöllchen für Ausländer ohne IBAN und BIC

Die Stadtverwaltung Münchens, auch als Touristenmetropole Deutschlands, zeigt in diesem Beispiel eine sehr rückständige Haltung gegenüber einem immer größer werdenden Europa auf. Die Angaben über länderübergreifende Bankdaten auf dem Knöllchen sollten als Selbstverständlichkeit angesehen werden und eine fehlende telephonische Kontaktmöglichkeit erschwert nicht nur eine fristgerechte Abwicklung, sondern macht sie in manchen Fällen fast unmöglich. So kommen zu dem Strafbetrag von 15.- Euro noch Telephonspesen, die rasch, beispielsweise von einem Mobiltelephon, in gleiche Höhe steigen können.

Knöllchen für Ausländer ohne IBAN und BICKnöllchen für Ausländer ohne IBAN und BIC

Auch wenn Herr HABL als zuständiger Pressereferent des Kreisverwaltungsreferates auf Anfrage mitteilte, daß bei der künftigen Produktion der Drucksorten diese Angaben mit aufgenommen werden würden, so bleibt die Frage offen, wann dies wohl sein wird? Die Anschrift auf dem Strafmandat der Verkehrsüberwachung München hat sich bereits 2003 geändert und noch immer werden diese Drucksorten verwendet und die Hausnummer händisch ausgebessert.

Mit Stand April 2004 lautet die Bankverbindung für Parkstrafen der Landeshauptstadt München wie folgt:

Kto.Nr.: 0000047233 BLZ 70150000 Stadtsparkasse München
IBAN: DE86701500000000203000 BIC/SWIFT: SSKMDEMM

Angaben laut Selbstauskunft der zuständigen Stelle des Kreisverwaltungsreferates.

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