Polizeifahrzeug der Bundespolizei fehlt Kennzeichen – gleiches Recht für alle?

Pressemitteilung

Zahlreichen Fahrzeuglenkern, beziehungsweise -haltern ist es schon passiert, daß ihnen eine Kennzeichentafel in Verlust geraten ist oder gestohlen wurde. Weil oftmals nur ein Zettel von den betroffenen Fahrzeuglenkern oder -haltern entweder hinter die Windschutzscheibe oder die Hecksscheibe mit der Kennzeichnung „gesteckt“ wurde, anstelle eine ordnungsgemäße Anbringung der sogenannten „behelfsmäßigen Kennzeichentafel“ vorzunehmen, wurde so Mancher schon mit Geldbuße belegt.

Daß, aber ausgerechnet ein Dienstfahrzeug der BUNDESPOLIZEI mit einem Zettel hinter der Heckscheibe, zusätzlich in Klarsichtfolie, in Ausübung des Streifendienstes anzutreffen ist und zeitgleich andere Verkehrssünder zur Kassa gebeten werden, wirft die berechtigte Frage nach „Gleiches Recht für Alle?“ auf.

Das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL hat solch einen Vorgang beobachtet und reportiert. Der Leiter der juristischen Abteilung des ARBÖ (Auto-, Motor-, Radfahrerbund Österreichs), Mag. Christian NEUBAUER wurde um Stellungnahme ersucht, wie auch die Presseabteilung des zuständigen LANDESPOLIZEIKOMMANDOS.

Unter „Gleiches Recht für Alle? – Wenn eine Kennzeichentafel abhanden kommt“ wird nicht nur der Fall aufgezeigt, sondern auch an Hand der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erläutert, was ein betroffener Fahrzeughalter bzw. -lenker zu machen hat um den Erfordernissen nachzukommen, denen die Handlung, zumindest in diesem Fall, der POLIZEI nicht entsprochen hat.

DER GLÖCKEL
Unabhängiges Nachrichtenmagazin
ISSN 1992-0318
Qualitätsjournalismus, den auch bereits der OBERSTE GERICHTSHOF in seinem Urteil 4 Ob 71/06d bestätigte
Walter Egon Glöckel

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presse(at)gloeckel.info

080303

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