Gefährliche Unsitten auf Langstreckenfahrten beim LKW-fahren

Unsitte bei vereinzelten LKW-Fahrern

Immer wieder kann man die Beobachtung machen, daß Lenker von Lastkraftwagen, hauptsächlich bei Langstreckenfahrten, Sitzpositionen einnehmen, die jenseits jeglicher Vernunft liegen. Die Monotonie der Autobahn trägt zusätzlich dazu bei, daß die Aufmerksamkeit nachläßt und somit die Reaktionsfähigkeit und –zeit nachläßt. Wehe dem Lenker, der fährt und fährt und fährt und vorgegebene Ruhezeiten mißachtet – Übermüdung eine logische Folge. Oftmals jedoch nicht aus eigenem Willen Zeit zu sparen, sondern vorgegebene Fristen und Vorgaben einzuhalten. Die Uhr des Auftrag- oder Arbeitgebers tickt unaufhörlich im Hinterkopf auch für Sub-Unternehmer die in „Eigenregie“unterwegs sind. (Spitzenwert unserer eigenen investigativen Recherchen als Lenker: Über 3.730 Kilometer zurückgelegte Wegstrecke in 72 Stunden mit einem Sondertransport mit Übermaßen.)

So trifft man vereinzelt auf Fahrzeuglenker von LKW´s auf den Pisten des Schwerverkehrs, den Routen die Städte und Länder verbinden, manchmal sogar mit ausgezogenem Schuh, den Fuß am Armaturenbrett aufgestellt, bequem lümmelnd hinter dem Lenkrad sich den rhythmischen Sprüngen der überfahrenden Betonfelder hingebend, wie hier auf der A4 in Fahrtrichtung Wien in Höhe Flughafen Schwechat.

Diese Fahrzeugführer fahren allerdings in solchen Sitzpositionen nur so lange, bis sie die bittere Erfahrung machen, daß aus solchen Körperhaltungen heraus niemals in der gleichen Zeit reagiert werden kann, wie bei normaler Sitz- und Lenkposition wenn beispielsweise ein Reifen platzt, ein anderer Fahrzeuglenker das Fahrzeug schneidet oder touchiert, ein eigener brennender Reifen plötzlich festgestellt wird, eine Notbremsung eingeleitet werden muß, das Fahrzeug ins Schleudern gerät, etc …

Das Lenken eines Lastkraftfahrzeuges in solch einer Sitzposition kann verheerende Folgen mit sich ziehenDas Lenken eines Lastkraftfahrzeuges in solch einer Sitzposition kann verheerende Folgen mit sich ziehen

In der breiten Bevölkerung werden LKW-Chauffeure als Arbeiter der nicht gerade „gehobenen“ Art angesehen – „a Schaffler halt – viel im Ärmel, wenig im Kopf“. Ob vorgegebene Berechnungen bei Gefahrguttransporten oder die Beherrschung des Fahrzeuges – die Erfordernisse die der Gesetzgeber an Lenker von Lastkraftfahrzeugen stellt sind weitaus höher als an jene von Personenkraftwagen. Setzen Sie sich beispielsweise einmal in einen Sattelzug und parken mit einem Spielraum von 10cm links und rechts Freiraum auf 20 Meter Länge im Retourgang ein. Manche schaffen das Einparken nicht einmal mit ihrem PKW in eine normale Parklücke.

Das Verantwortungsbewußtsein als Teilnehmer im Straßenverkehr gegenüber Anderen ist jedoch beim überwiegenden Anteil der Angehörigen dieses Berufsstandes weitaus höher als bei Fahrzeuglenkern von Personenkraftwagen. Auch weil Wissen um Technik, Lasten und physikalische Gesetzmäßigkeiten weitaus stärker ausgeprägt sind.

Bequem sollen sie es haben aber nicht in solcher Art, daß den Preis für derartige Unsitten vielleicht ein Unschuldiger zu bezahlen hat. Aus dem § 102 des Kraftfahrgesetzes:

Der Lenker hat den Lenkerplatz in bestimmungsgemäßer Weise einzunehmen.

Der Verkehrsjurist des ARBÖ, Dr. Ralf HASLER bestätigte uns, daß ein derartiges Szenario diesen Bestimmungen widerspricht.

Der Lastkraftwagen aus der Slowakei am 19.7. auf der Ostautobahn in Richtung WienDer Lastkraftwagen aus der Slowakei am 19.7. auf der Ostautobahn in Richtung Wien

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102207

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