Klarstellung zu angeblichem LICHT AM TAG ab Februar 2011

Tagfahrlicht ist nicht Licht am Tag

(Österreich) Zahlreiche Meldungen in Medien führen offensichtlich zu Falschinterpretationen und der Annahme zahlreicher Fahrzeuglenker, daß Kraftfahrzeuge in Österreich ab 7. Februar wieder LICHT AM TAG zu verwenden haben. In Anbetracht dessen, daß sich unser Nachrichtenmagazin im Jahre 2006 ausführlich mit der Thematik auseinandersetzte (wegen Rechtswidrigkeiten bei der Bestrafung, siehe Bericht: „Abkassieren anstatt Hebung der Verkehrssicherheit – Licht am Tag„), sehen wir uns veranlaßt, entsprechende Klarstellungen im Dienste der Informationspflicht vorzunehmen:

Medienberichte führen zu IrritationenLICHT AM TAGE (idF: LaT), das Lenker in Österreich aus der Vergangenheit kennen und welches auch beispielsweise in der Slowakischen Republik und Polen noch immer existiert, wird in Österreich NICHT wieder eingeführt. Es ist nicht richtig, wie es beispielsweise ein Medium formuliert, daß es wieder durch die Hintertür über die Europäische Union kommt. Kein Lenker ist dazu verpflichtet ab dem 7. Februar das Abblendlicht an seinem Kraftfahrzeug tagsüber einzuschalten. Selbstverständlich bleibt das Erfordernis der Verwendung des Abblendlichtes bei schlechten Sichtverhältnissen davon unberührt.

Die Pressesprecherin des ARBÖ, Frau Mag. Lydia NINZ, teilt in unserem Interview die wesentlichen Unterschiede zwischen der alten LICHT AM TAG-Regelung sowie der neuen EU-Verordnung TAGFAHRLICHT mit. Zu dem Stichtag des 7. Februar 2011 und der damit einhergehenden Inkraftsetzung die Pressesprecherin:

.) Autos, die ab 7.2.2011 erzeugt werden, müssen, wenn sie für die Europäische Union hergestellt werden, mit einem echten TAGFAHRLICHT ausgestattet sein;

.) Wesentlich, daß nicht die Straße, sondern das Fahrzeug beleuchtet wird;

.) Diese Beleuchtung wird in einer bestimmten Fahrzeughöhe angebracht werden;

.) Der Energieverbrauch wird nur ein Bruchteil gegenüber des Abblendlichtes ausmachen;

.) Die Lebensdauer des TAGFAHRLICHTES ist auf diejenige des Kraftfahrzeuges ausgelegt.

.) Ab April 2012 müssen dann alle Neufahrzeuge, die in den Verkauf gelangen mit diesem Licht ausgestattet sein.

Also betrifft die Einführung dieser EU-Rechtsnormen nur die Hersteller der Kraftfahrzeuge und sie dient der besseren Erkennbarkeit dieser im Straßenverkehr.

Herr Gerald HUFNAGEL aus der Rechtsabteilung des ARBÖ ergänzt mit den Angaben, daß die Anforderung an die Hersteller gerichtet ist, daß die Tagfahrleuchten automatisch bei Inbetriebnahme des Motors eines Pkw/Kombis zu erfolgen hat, wie folgt:

Es kommt die ECE-Regelung Nr. 87 dabei zur Anwendung, welche u.a. Folgendes vorsieht:

.) Automatisches Einschalten mit der Zündung

.) Es muß möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten (red. Anm.: das bedeutet, daß das TAGFAHRLICHT auch mittels Schalter abgedreht werden kann)

.) Automatisches Ausschalten, wenn die Standlichter oder Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)

Medien brachten viele Schlagzeilen und brachten Verunsicherung der Fahrzeuglenker.

Frau Mag. NINZ zusammenfassend:

Aufgrund der bestehenden Gesetzesgrundlage ist man in Österreich auf keinen Fall gezwungen, das neue Tagfahrlicht einzuschalten. Die Bestimmung nimmt nur die Hersteller in die Pflicht, die Autos mit Tagfahrlicht erzeugen müssen und zwar so, daß man das Tagfahrlicht ohne Gebrauch von Werkzeug ein- und ausschalten können muß.

War Ihnen das zu detailliert? – dann unser Merksatz:

Wir Autofahrer haben mit der Gesetzeseinführung am 7.2.2011 nichts zu tun, wir müssen kein Abblendlicht, sofern es Sichtverhältnisse nicht erfordern, tagsüber aufdrehen.

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120202

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